HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:
Meningokokken B Impfung (Bexsero)
Seit Januar 2024 gibt es eine neue STIKO Empfehlung zu Meningokokken B Impfungen für alle Säuglinge und Kleinkinder bis zum 5. Geburtstag. Wir setzen die Impfungen zeitnah um und warten momentan noch auf einige bürokratische Tools der Krankenkassen. Sprechen Sie uns an und wir prüfen die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse zeitnah.
Informationen zu Schulentschuldigungen
• Eltern müssen ihre Kinder bei Krankheit in der Schule selbst entschuldigen (schriftlich, mündlich, per E-mail).
• Ärztliche Bescheinigungen zu Krankheitstagen von Schülern werden durch Kinderärzt:innen nicht mehr ausgestellt.
• Bei begründeten Verdacht des "Schulschwänzens" kann die Schule schriftlich bei uns oder beim Gesundheitsamt eine Entschuldigungspflicht beantragen.
• "Gesundschreibungen" für KITAS und Schulen sind nur nach sehr wenigen meldepflichtigen Erkrankungen notwendig.
• Nach Virusinfekten und bakteriellen Infekten können die Kinder in der Regel 24 Stunden nach Abklingen von Fieber und Krankheitssymptomen wieder in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden ohne vorherige Nachuntersuchung.
Hier finden Sie die Fragen, die wir am häufigsten beantworten. Falls doch noch eine Frage offen sein sollte, rufen Sie uns gerne an!