FAQs

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN:

 Meningokokken B Impfung (Bexsero)
Seit Januar 2024 gibt es eine neue STIKO Empfehlung zu Meningokokken B Impfungen für alle Säuglinge und Kleinkinder bis zum 5. Geburtstag. Wir setzen die Impfungen zeitnah um und warten momentan noch auf einige bürokratische Tools der Krankenkassen. Sprechen Sie uns an und wir prüfen die Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse zeitnah.

Informationen zu Schulentschuldigungen
• Eltern müssen ihre Kinder bei Krankheit in der Schule selbst entschuldigen (schriftlich, mündlich, per E-mail).
• Ärztliche Bescheinigungen zu Krankheitstagen von Schülern werden durch Kinderärzt:innen nicht mehr ausgestellt.
• Bei begründeten Verdacht des "Schulschwänzens" kann die Schule schriftlich bei uns oder beim Gesundheitsamt eine   Entschuldigungspflicht beantragen.
• "Gesundschreibungen" für KITAS und Schulen sind nur nach sehr wenigen meldepflichtigen Erkrankungen notwendig.
• Nach Virusinfekten und bakteriellen Infekten können die Kinder in der Regel 24 Stunden nach Abklingen von Fieber und Krankheitssymptomen wieder in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden ohne vorherige Nachuntersuchung.

Hier finden Sie die Fragen, die wir am häufigsten beantworten. Falls doch noch eine Frage offen sein sollte, rufen Sie uns gerne an!

  • Wann ist die PRAXIS STOCKMANN telefonisch erreichbar?

    Unsere telefonischen Sprechzeiten in der PRAXIS STOCKMANN:

    MO, DI, DO von 8.30-12 Uhr & 15-17 Uhr

    MI und FR von 8.30-12 Uhr


    Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie uns per E-Mail oder Doctolib.

  • Werden in der PRAXIS STOCKMANN auch Meningokokken B Impfungen durchgeführt?

    Wir führen nach telefonischer Absprache Meningokokken B Impfungen durch. Die Abrechnung erfolgt je nach Krankenkasse als IgeLeistung oder direkt mit der Krankenkasse ( z. B. Barmer Krankenkasse). 

    In Zukunft wird der GBA uns hoffentlich bald  Tools zur direkten Abrechnung zur Verfügung stellen

  • Was mache ich, wenn in der Quarantäne Krankheitssymptome auftreten?

    Bei Erkältungssymptomen während Quarantäne oder Isolation beraten wir Sie gerne telefonisch oder per Videosprechstunde. Wir versuchen, den Patient:innen schnellstmöglich und effizient zu helfen.

  • Wann ist die Isolation nach Virusinfekten beendet?

    Nach einfachen Virusinfekten darf Ihr Kind 24 Stunden nach Beendigung von Fieber und allen Symptomen wieder in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden. Wir stellen keine Bescheinigungen darüber aus. 

    Bei Streptokokken-Infekten mit 24 Stunden Antibiotikatherapie ist die Infektiosität meist nicht mehr gegeben und Ihr Kind könnte bei Symptomfreiheit wieder zu anderen Kindern. 

    Bei Ringelröteln darf ein Kind nach Auftreten des Ausschlags sofort wieder in die Betreuungseinrichtung, da der Ausschlag nicht ansteckend ist. 


  • Brauchen Kinder ärztliche Entschuldigungen bei Krankheitstagen in der Schule?

    Ärztliche Entschuldigungen für Schulfehltage sind nur im vereinzelten Sonderfall notwendig. Es genügt nach Schulgesetz, wenn die Eltern ihre Kinder schriftlich in der Schule entschuldigen. Ärztliche Atteste sind nur bei "Schulabsentismus/ Schulschwänzen" notwendig und werden von den  Schulleitungen schriftlich angeordnet. 

  • Können sich Eltern in der Praxis impfen lassen?

    Wir führen Reise-Impfungen nach STIKO Empfehlung für Eltern und Kinder durch. Bitte fragen Sie Frau Makel um Rat, um die Kostenübernahme der Krankenkasse zu klären. 


    Terminabsprache telefonisch oder per E-Mail.


    Wir impfen nur mit festen Terminen. 

    Bitte bringen Sie zum Impftermin Impfausweis und ggf Einverständniserklärung mit!

  • Patienten-Neuaufnahme

    Wenn Sie neu nach Lindenthal gezogen sind und einen neuen Kinderarzt suchen, melden Sie sich bitte per E-mail oder Telefon an. Wir versuchen alle Kinder aus Lindenthal zu betreuen. Aus angrenzenden Stadtteilen können wir Patienten nicht immer annehmen, da unsere Kapazitäten beschränkt sind. 

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